Covid-19: Was gilt im Trainingsbetrieb?

Mit Gültigkeit ab 13. September 2021 wurde die Covid 19 Verordnung mit der erweiterten Zertifikatspflicht erweitert. Es gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Hygiene- und Abstandsregeln

  • Maskenpflicht in Innenräumen von öffentlich zugängigen Gebäuden (Personen ab 12 Jahre)

  • Verbot, Sportanlagen mit Krankheitssymptomen zu betreten

Neu gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich eine generelle Zertifikatspflicht in Innenräumen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind alle Proben und Trainings in fixen Gruppen von max. 30 Personen, religiöse Veranstaltungen, Veranstaltungen der politischen Meinungsbildung und Selbsthilfegruppen (max. 50 Personen).

Freundliche Grüsse für den Vorstand
Wolfgang Stummer

Corona-Beauftragte des ETS ECZ

Eistanzen: Wolfgang Stummer, 079 285 62 80, covidapp@ets.ecz.ch

SYS: Beatrice Jäggi, 078 642 30 33, aktuarin@ets.ecz.ch