Mit Gültigkeit ab 13. September 2021 wurde die Covid 19 Verordnung mit der erweiterten Zertifikatspflicht
erweitert. Es gelten folgende Verhaltensregeln:
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Hygiene- und Abstandsregeln
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Maskenpflicht in Innenräumen von öffentlich zugängigen Gebäuden (Personen ab 12 Jahre)
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Verbot, Sportanlagen mit Krankheitssymptomen zu betreten
Neu gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich eine generelle Zertifikatspflicht in Innenräumen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind alle Proben und Trainings in fixen Gruppen von max. 30
Personen, religiöse Veranstaltungen, Veranstaltungen der politischen Meinungsbildung und Selbsthilfegruppen
(max. 50 Personen).
Freundliche
Grüsse für den
Vorstand
Wolfgang Stummer
Corona-Beauftragte des ETS ECZ
Eistanzen:
Wolfgang Stummer, 079 285 62 80, covidapp@ets.ecz.ch
SYS: Beatrice Jäggi, 078 642 30 33, aktuarin@ets.ecz.ch